Eine Abmeldung vom Unterricht ist zum 31.01. oder 31.07. des jeweiligen Jahres möglich. Sie muss der Musik- und Kunstschule spätestens einen Monat vorher schriftlich vorliegen.
Zeitlich begrenzte Angebote bedürfen keiner Kündigung.
Die Aufnahme des Unterrichts ist - unter der Voraussetzung freier Unterrichtskapazitäten - jederzeit zum Monatsbeginn möglich. Der Unterricht findet einmal wöchentlich ganzjährig statt (außer Schulferien und Feiertage).
Alle Früherziehungsangebote sind Jahreskurse und beginnen jeweils zu Beginn eines neuen Schuljahres. Bitte beachten Sie die Detailinformationen auf den jeweiligen Seiten der einzelnen Kurse.
Während der Schulferien sowie an gesetzlichen Feiertagen wird kein Unterricht erteilt. Die Entgeltzahlungspflicht bleibt hiervon unberührt.
Eine Abmeldung ist nur zum 31.01. oder 31.07. des jeweiligen Jahres möglich. Sie muss der Musik- und Kunstschule spätestens einen Monat vorher schriftlich vorliegen. Zeitlich begrenzte Angebote bedürfen keiner Kündigung.
Eine Abmeldung zu einem anderen Zeitpunkt ist durch den Schüler oder dessen gesetzlicher Vertreter nur aus wichtigem Grund und im Einvernehmen mit der Schulleitung möglich. Ihr kann jedoch erst zum letzten Tag des darauffolgenden Monats zugestimmt werden.
Die Musik- und Kunstschule kann das Unterrichtsverhältnis aus wichtigem Grund vorzeitig beenden oder unterbrechen. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Werden die Gebühren nicht ordnungsgemäß gezahlt, kann das Unterrichtsverhältnis durch die Musik- und Kunstschule beendet werden.