Laut Gebührensatzung der Musik- und Kunstschule Jena können folgende Ermäßigungen auf Antrag gegeben werden:
1. Die Gebühr wird um 50% ermäßigt für:
Diese Ermäßigung wird nur für das Erstfach pro Schüler gewährt. Als das Erstfach gilt das Unterrichtsfach mit der höchsten Unterrichtsgebühr. Ein entsprechender Nachweis muss bis zum 5. des Monats in der Verwaltung der Musik- und Kunstschule eingereicht werden, ab dem die Ermäßigung beantragt wird.
2. Bestehen mehrere Unterrichtsverhältnisse im Tarif A mit einem Gebührenschuldner, ermäßigt sich die Gebühr wie folgt:
a) ab 2 Unterrichtsvereinbarungen um je 4%,
b) ab 3 Unterrichtsvereinbarungen um je 8%,
c) ab 4 Unterrichtsvereinbarungen um je 16%
d) ab 5 Unterrichtsvereinbarungen um je 20%
e) ab 6 Unterrichtsvereinbarungen um je 24%
f) ab 7 Unterrichtsvereinbarungen um je 28%.
Bei in Anspruchnahme der Gebührenermäßigung für das Erstfach nach § 6 (1) ist die gleichzeitige Inanspruchnahme nach § 6 (2) ausgeschlossen.
Nicht ermäßigt werden:
a) die Unterrichtsgebühr in Ensemble- und Ergänzungsfächern,
b) die Instrumentennutzungsgebühr,
c) die Material- und Korrepetitionspauschalen,
d) die Aufnahmegebühr.