Anmeldungen sind jederzeit möglich und müssen schriftlich unter Verwendung der Formulare oder per Online-Formular auf der Webseite an die Musik- und Kunstschule gerichtet werden. Mündliche Absprachen sind unzulässig.
Über die Aufnahme, die Unterrichtsform und den Beginn entscheidet endgültig die Schulleitung nach pädagogischen, organisatorischen und kapazitätsbedingten Kriterien.
Informationen zur Anmeldung erhalten Sie in der Verwaltung. Dort können Sie sich persönlich oder telefonisch beraten lassen.
Die Sprechzeiten sind:
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Montag: Dienstag, Mittwoch, Donnerstag: Freitag: |
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13.00 - 15.30 Uhr 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 -15:30 Uhr 8.00 - 12.00 Uhr |
Die Verwaltung befindet sich im Hauptgebäude in der Ziegenhainer Straße 52, 1. Etage.
Liegt die Anmeldung der Unterrichtsvermittlung vor, wird der Schüler als Interessent in die Warteliste eingetragen. Diese Anmeldung ist unverbindlich bis zum Unterrichtsbeginn.
Sobald ein Platz frei wird bzw. eine Vermittlung möglich wird, nehmen wir Kontakt zu Ihnen auf. Meist werden Plätze nach den zwei Kündigungsterminen am 31.01. oder 31.07. des jeweiligen Jahres frei.
Wenn Sie kein Interesse mehr an einem Unterrichtsplatz haben, so melden Sie sich bitte bei uns, damit Ihre Anmeldung von der Warteliste genommen wird.
Alle Früherziehungskurse sind zeitlich auf ein Schuljahr befristet und beginnen jeweils nach den Sommerferien.
Die Anmeldungen für die Kurse im Fachbereich Früherziehung werden jederzeit entgegengenommen. Auch dies ist über die Online-Anmeldung möglich.
Bei der Onlineanmeldung können Wunschtage vemerkt werden. Die Einteilung in die Kurszeiten erfolgt dann mit den angemeldeten Eltern nach Absprache. Zwei Schnupperstunden sind zu Beginn möglich.
Über freie Plätze in laufenden Kursen geben wir Ihnen gern zu den Sprechzeiten der Verwaltung Auskunft. Ein Einstieg in einen laufenden Kurs ist auf Anfrage möglich.
Eine Gebührenübersicht finden Sie hier.
In den Gruppenangeboten des Grund- und Elementarunterrichtes und der Ensemble- und Ergänzungsfächer sowie in der darstellenden und bildenden Kunst gelten die ersten beiden Stunden als entgeltpflichtiger Probeunterricht, wenn der Unterricht fortgesetzt wird.
In anderen Unterrichtsformen wird kein Probeunterricht angeboten.
Wir bieten für Kinder das Instrumentenkarussell zum Kennenlernen und Ausprobieren von verschiedenen Instrumenten an. Hier erfahren Sie mehr.
Bei unserem Tag der offenen Tür im Frühjahr können Sie sich außerdem umfassend über alle Angebote der Schule informieren. Auskünfte dazu erhalten Sie in der Verwaltung.
Die Aufnahme des Unterrichts ist – unter der Voraussetzung freier Unterrichtsplätze – jederzeit zum Monatsbeginn möglich. Die Unterrichtszeiten werden individuell mit dem Fachlehrer abgesprochen. Der Unterricht findet ganzjährig statt. Ausgenommen sind die Thüringer Schulferien und gesetzliche Feiertage.
Kündigen können Sie jeweils zum 31. Januar oder 31. Juli eines Jahres. Ihre Kündigung muss spätestens einen Monat im Voraus formlos schriftlich eingereicht werden.
Zeitlich begrenzte Angebote bedürfen keiner Kündigung.
Eine Abmeldung zu einem anderen Zeitpunkt ist durch den Schüler oder dessen gesetzlichen Vertreter nur aus wichtigem Grund und im Einvernehmen mit der Schulleitung möglich. Ihr kann jedoch erst zum letzten Tag des darauffolgenden Monats zugestimmt werden.
Die Musik- und Kunstschule kann das Unterrichtsverhältnis aus wichtigem Grund vorzeitig beenden oder unterbrechen. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Werden die Gebü hren nicht ordnungsgemäß gezahlt, kann das Unterrichtsverhä ltnis durch die Musik- und Kunstschule beendet werden.
Vom Schüler nicht wahrgenommene Unterrichtsstunden werden nicht nachgegeben. Gebühren werden hierfür nicht erstattet.
Bei Erkrankung des Schülers von mehr als drei zusammenhängenden Unterrichtswochen besteht für die darüber hinaus ausfallenden Stunden ab der 4. Unterrichtswoche auf schriftlichen Antrag in Verbindung mit einem ärztlichen Attest ein Erstattungsanspruch. Der Erstattungsanspruch je Unterrichtsstunde ergibt sich schuljahresbezogen aus den jeweiligen angebotenen Mindestunterrichtseinheiten. Die Rückerstattung erfolgt spätestens zum Schuljahresende. Der Antrag muss bis Schuljahresende schriftlich eingereicht werden.
Unterrichtsstunden, die wegen persönlicher Verhinderung der Lehrkraft ausfallen, werden vor- oder nachgegeben.
Fällt der Unterricht wegen Erkrankung der Lehrkraft oder aus Gründen, die von der Musik- und Kunstschule Jena zu vertreten sind, aus, besteht ab der 3. Ausfallstunde pro Schuljahr Anspruch auf anteilige Entgeltrückerstattung.
Der Erstattungsanspruch je Unterrichtsstunde ergibt sich schuljahresbezogen aus den jeweiligen angebotenen Mindest-unterrichtseinheiten. Die Rückerstattung erfolgt spätestens zum Schuljahresende.
Für alle Unterrichtsfächer nach III (1) gilt kein Erstattungsanspruch.
1. Die Teilnahme an Ensemble-/Kammermusikfächern ist auch für Personen ohne Unterrichtsvereinbarung an der Musik- und Kunstschule möglich. Die Gebühr für diese ist unter III (2) im Gebührenverzeichnis geregelt.
Auf Antrag kann in Ausnahmefällen die Gebühr laut III (1) gestattet werden.
2. Musiktheorie/Gehörbildung ist gebührenfrei, wenn ein Unterrichtsvertrag an der Musik- und Kunstschule besteht. Die Teilnahme ist auch für Personen ohne Unterrichtsvereinbarung an der Musik- und Kunstschule möglich. Die Gebühr für diese Personengruppe ist unter III (4) im Gebührenverzeichnis geregelt.
Schüler:innen der Musik- und Kunstschule Jena (mit Ermäßigungsberechtigung) erhalten Eintritt zu den Veranstaltungen der Jenaer Philharmonie ohne weitere Zuzahlung.
Tickets für die Philharmoniekonzerte sind unter Vorlage der MKS-Card bei den ausgewiesenen Vorverkaufsstellen und an der Abend-/Tageskasse am Veranstaltungsort erhältlich. Einlass wird nur bei Vorlage des Tickets und der MKS-Card gewährt.
Von dieser Regelung ausgenommen sind die folgenden Veranstaltungen: Faschingskonzert, HörProben, Schülerkonzerte, Gastspiele und Veranstaltungen von Kooperationspartnern, Kulinarische Sonntagsmatineen, ArenaOuvertüre, Kulturarena.
Wer erhält eine gültige MKS-Card?
Schüler:innen der MKS Jena bis 18 Jahre sowie erwachsene Schüler:innen mit Ermäßigungsberechtigung.
Hinweis: Die MKS-Card gilt nur während des jeweiligen Schuljahres und muss daher jedes Schuljahr neu beantragt werden.
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Wer gilt als ermäßigungsberechtigt?
Schüler:innen, Abiturient:innen, Studierende, Auszubildende, Bundesfreiwillige, Teilnehmer am freiwilligen soziale oder ökologischen Jahr sowie Wehr- oder Zivildienstleistende
Wo erhalte ich die MKS-Card?
Interessenten melden sich bitte in der Verwaltung bei Frau Hüttmann unter mks@jena.de oder 03641-496610. Daraufhin wirtd die MKS-Card erstellt und über den jeweiligen Lehrer:in mitgegeben oder kann in der Verwaltung, 1.OG abgeholt werden.
(Stand: August 2025)